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  • Umweltfaktoren
    Umweltfaktoren sind Elemente aus dem Alltags- und Arbeitsleben, die sich positiv oder negativ auf die allgemeine Gesundheit der Arbeitnehmende auswirken können. Beispiele für negative Elemente sind chemische Faktoren (z. B. gefährliche Dämpfe oder Gase), physikalische Faktoren (z. B. Lärm oder Vibration), biologische Faktoren (z. B. Bakteriell, Viral, Pilze) oder psychosoziale Faktoren (z. B. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben). sind Elemente aus dem Alltags- und Arbeitsleben, die sich positiv oder negativ auf die allgemeine Gesundheit der Arbeitnehmende auswirken können. Beispiele für negative Elemente sind chemische Faktoren (z. B. gefährliche Dämpfe oder Gase), physikalische Faktoren (z. B. Lärm oder Vibration), biologische Faktoren (z. B. Bakteriell, Viral, Pilze) oder psychosoziale Faktoren (z. B. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben).
  • Unfallversicherung
    Nach dem Bundesgesetz über die Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten deckt. Mit ihren Leistungen hilft sie verunfallten oder an einer Berufskrankheit leidenden Versicherten, die Gesundheit wieder herzustellen und den Schaden, der aus dem Erwerbsausfall entsteht zu reduzieren. (UVG) ist die Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten deckt. Mit ihren Leistungen hilft sie verunfallten oder an einer Berufskrankheit leidenden Versicherten, die Gesundheit wieder herzustellen und den Schaden, der aus dem Erwerbsausfall entsteht zu reduzieren. für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die obligatorische Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten deckt. Mit ihren Leistungen hilft sie verunfallten oder an einer Berufskrankheit leidenden Versicherten, die Gesundheit wieder herzustellen und den Schaden, der aus dem Erwerbsausfall entsteht zu reduzieren. ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten deckt. Mit ihren Leistungen hilft sie verunfallten oder an einer Berufskrankheit leidenden Versicherten, die Gesundheit wieder herzustellen und den Schaden, der aus dem Erwerbsausfall entsteht zu reduzieren.