Glossar

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  • Case Manager
    Hierbei handelt es sich um einen Sozialversicherungsspezialisten der meist für die Kranken-, Unfalls- Invaliden-, oder Arbeitgeber sind nach Schweizerischem Obligationenrecht (OR) verpflichtet, den Lohn im Fall von Krankheit oder Unfall für eine beschränkte Zeit weiterzuzahlen. Diese Zeit richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber kann sich daher durch Abschluss einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Lohnzahlungspflicht befreien. Erfolgt dies über eine Taggeldversicherung nach KVG, wird das versicherte Taggeld bei mindestens hälftiger Arbeitsunfähigkeit während 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen gewährt. arbeitet. Er kann Kranke oder Verunfallte bei der Verwaltung ihrer gesundheitlichen, sozialen und versicherungstechnischen Situation spezifisch begleiten.
  • Chronische Krankheiten

    Die meisten chronischen Krankheiten in Europa sind nicht übertragbare Krankheiten, d. h., sie sind nicht ansteckend und werden nicht von einem Menschen zum anderen übertragen. Sie sind langwierig und schreiten in der Regel nur langsam fort. Die vier Haupttypen nicht übertragbarer Krankheiten sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkte), Krebs, chronische Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma) und Diabetes. (Quelle)

  • Chronologisches Alter
    Das chronologische Alter ist das Alter einer Person gemessen in Einheiten (normalerweise Jahren) von der Geburt bis zu einem bestimmten Datum.