Glossar

Alle Begriffe durchsuchen:
Wählen Sie einen Buchstaben:
A (6) | B (5) | C (3) | E (3) | F (3) | I (1) | J (1) | K (1) | L (1) | M (2) | N (1) | P (5) | R (2) | S (4) | T (1) | U (2) | W (1)
  • Krankenversicherung
    Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Bundesgesetz über die Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern. Die Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird. Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert. (KVG) zu versichern. Die Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern. Die Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird. Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert. gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten deckt. Mit ihren Leistungen hilft sie verunfallten oder an einer Berufskrankheit leidenden Versicherten, die Gesundheit wieder herzustellen und den Schaden, der aus dem Erwerbsausfall entsteht zu reduzieren. abgedeckt wird. Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert.