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  • Eignung für den Arbeitsplatz
    Dabei handelt es sich um die Fähigkeit des Arbeitnehmenden seine Arbeit sicher und effizient auszuführen. Die Die Suva ist die grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherungen in der Schweiz. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention (SuvaPro, SuvaLiv), Versicherung (SuvaRisk) sowie Schadenmanagement und Rehabilitation (SuvaCare). Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts, ist die Suva selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Im Verwaltungsrat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten. Im Rahmen der VUV beaufsichtigt die Suva die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen in Betrieben mit besonderen Gefahren oder besonderen Arbeitsmitteln. Ausserdem beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben. kann durch Verfügung einen Arbeitnehmer, der den Vorschriften über die arbeitsmedizinische Vorsorge untersteht, von der gefährdenden Arbeit ausschliessen (Nichteignung) oder seine Beschäftigung bei dieser Arbeit unter bestimmten Bedingungen zulassen (bedingte Eignung). Der Arbeitgeber erhält eine Kopie der Verfügung. Ist der Arbeitnehmer imstande, die Arbeit ohne Bedingungen zu verrichten (Eignung), so teilt es die Die Suva ist die grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherungen in der Schweiz. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention (SuvaPro, SuvaLiv), Versicherung (SuvaRisk) sowie Schadenmanagement und Rehabilitation (SuvaCare). Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts, ist die Suva selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Im Verwaltungsrat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten. Im Rahmen der VUV beaufsichtigt die Suva die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen in Betrieben mit besonderen Gefahren oder besonderen Arbeitsmitteln. Ausserdem beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben. dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber mit. Die Nichteignung kann nur dann verfügt werden, wenn der Arbeitnehmer bei der weiteren Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist. Sie kann befristet oder dauernd sein. Die Verfügung muss auf die Beratungs- und Entschädigungsmöglichkeiten verweisen.
  • EKAS
    Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit ( Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich. Die EKAS kümmert sich in erster Line um die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. ) ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich. Die Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich. Die EKAS kümmert sich in erster Line um die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. kümmert sich in erster Line um die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats

    Mit arbeitsbedingten

    Mit arbeitsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparats sind Gesundheitsprobleme gemeint, die die Muskeln, Sehnen, Bänder, Gelenkknorpel, das Gefässsystem, die Nerven und andere Weichteile und Gelenke des Bewegungsapparats betreffen. Diese Erkrankungen werden mit sich wiederholender und anstrengender Arbeit in Verbindung gebracht. Die Krankheitsbilder reichen von Unwohlsein, leichteren Beschwerden und Schmerzen bis zu schweren Erkrankungen, die zu einer dauerhaften Behinderung führen können (Quelle)

    sind Gesundheitsprobleme gemeint, die die Muskeln, Sehnen, Bänder, Gelenkknorpel, das Gefässsystem, die Nerven und andere Weichteile und Gelenke des Bewegungsapparats betreffen. Diese Erkrankungen werden mit sich wiederholender und anstrengender Arbeit in Verbindung gebracht. Die Krankheitsbilder reichen von Unwohlsein, leichteren Beschwerden und Schmerzen bis zu schweren Erkrankungen, die zu einer dauerhaften

    Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

    führen können (Quelle)