Warum ist es wichtig, sich mit der Wiedereingliederung zu befassen?

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4: Zur Arbeit zurückkehren

Warum ist es wichtig, sich mit der Wiedereingliederung zu befassen?

Viele Arbeitskräfte gehen dem Arbeitsmarkt aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder einer

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

dauerhaft verloren, und zu wenige Menschen mit einer verringerten

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

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schaffen es, weiterhin einer Beschäftigung nachzugehen.

Der Wiedereingliederungsprozess

Die Menschen dabei zu unterstützen, nach einer langwierigen Krankheit, Verletzung oder

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

wieder zur Arbeit zurückzukehren, ist von enormer Wichtigkeit. Je länger die krankheitsbedingte Abwesenheit dauert, desto schwieriger ist es für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen und dauerhaften Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Initiativen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Altern nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. In Österreich wird von fit2work Personenberatung und Betriebsrat einerseits Betroffene direkt anderseits Betriebe unterstützt bei dem Vorhaben der Wiedereingliederung. Fit2work beruht auf dem Arbeits- und Gesundheitsgesetz. . 

Wiedereingliederungsprozesse liegen in der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Präventivfachkräfte und anderen Beteiligten. Präventivfachkräfte und sonstige Beauftragte im ArbeitnehmerInnenschutz spielen bei der Umsetzung solcher Prozesse und Richtlinien am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle (weitere Informationen).

In Österreich ist laut ArbeitnehmerInnenschutz der/die Arbeitgeber/Arbeitgeberin  verpflichtet kranke ArbeitnehmerInnen zu unterstützen wieder gut integriert zu werden. Darüber hinaus wurde mit dem Arbeits- und Gesundheitsgesetz (Bundesgesetz, mit dem ein Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zu Arbeit und Gesundheit geschaffen wird (Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz – AGG, in Kraft getreten 1.01.2011)) eine Basis für fit2work Personen- und Betriebsberatung geschaffen, Personen und Betriebe zu unterstützen Menschen mit  gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen zu unterstützen möglich ihren Arbeitsplatz zu erhalten bzw. wieder zu erhalten. Dies geschieht freiwillig und nicht verpflichtend. 

§1. (1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist der möglichst langfristige Erhalt der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger und arbeitsloser Personen. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein flächendeckendes niederschwelliges Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zu schaffen. Dieses hat zielgerichtete Informationen über gesundheitsfördernde Themen des Arbeitslebens zur Verfügung zu stellen und einer frühzeitigen Interventionsmöglichkeit bei gesundheitlichen Problemen erwerbstätiger und arbeitsloser Personen zu dienen. Bei Bedarf sollen mittels Case-Managements Maßnahmen zur frühzeitigen Lösung gesundheitlicher Probleme entwickelt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen bei der Entwicklung und Festigung einer gesundheitsförderlichen betrieblichen Arbeitswelt unterstützt werden.

(2) Das Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot hat sich insbesondere an beschäftigte und arbeitslose Personen, deren gesundheitlicher Zustand auf eine künftige Erwerbsunfähigkeit schließen lässt, zu richten. Weiters soll das Case Management auch für jene Personen genutzt werden, bei denen berufliche Maßnahmen der

Rehabilitation ist ein Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen. (Quelle)

oder medizinische Maßnahmen der

Rehabilitation ist ein Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen. (Quelle)

zweckmäßig und zumutbar sind. Das Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot richtet sich auch an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen diesbezüglichen Informationsbedarf äußern.

https://www.ris.bka.gv.at/

Das Gesetzt wird mittels Programm fit2work umgesetzt

ArbeitnehmerInnenschutz und Wiedereingliederung. (Nächster Abschnitt)