ArbeitnehmerInnenschutz und Wiedereingliederung

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4: Zur Arbeit zurückkehren

ArbeitnehmerInnenschutz und Wiedereingliederung

Jede Situation sollte individuell behandelt werden, und die Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, die umgesetzt werden müssen, können sich stark unterscheiden. Der/ die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin braucht eventuell Durch medizinische Rehabilitation soll die körperliche oder geistige Fähigkeit und Lebensqualität von Menschen wiederhergestellt werden, die an körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder Behinderungen leiden. (z.B. Physiotherapie), berufliche

Rehabilitation ist ein Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen. (Quelle)

(z.B. Schulungen zu neuen Qualifikationen, wenn die Person nicht in dieselbe Tätigkeit zurückkehren kann) oder eine Arbeitsplatzanpassung basierend auf der Bewertung der körperlichen Belastung. Auch eine Änderung der Arbeitszeiten ist denkbar, um Erschöpfung oder Fahrten zu Hauptverkehrszeiten zu vermeiden. 

Die Rolle der

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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Präventivfachkräfte (allen voran ArbeitsmedizinerInnen) können einen erfolgreichen Wiedereingliederungsprozess unterstützen, indem sie Risikobewertungen durchführen, wenn Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach einer krankheits- oder verletzungsbedingten Abwesenheit zurückkehren oder unter Erkrankungen leiden, die sich auf die Arbeit auswirken oder durch die Arbeit beeinflusst werden könnten. Folgende Aspekte müssen beispielsweise bei einer Risikobewertung berücksichtigt werden: 

  • Würde eine Rückkehr in dieselbe Tätigkeit die Gesundheit des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin weiter beeinträchtigen (z.B. Arbeitsbelastung, Schichtarbeit)?
  • Wurde die Fähigkeit des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin, die Tätigkeit sicher und effektiv auszuführen, durch die Krankheit oder Verletzung beeinträchtigt? (Die Arbeit an hoch gelegenen Arbeitsplätzen kann beispielsweise nur eingeschränkt möglich sein, wenn das Risiko besteht, dass der Person schwindelig wird oder sie das Bewusstsein verliert.)
  • Ist der/die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin langfristig in Behandlung?  
  • Können Medikamente, die der/die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin einnimmt, mögliche Auswirkungen haben?

Anpassungen des Arbeitsplatzes

Während der Genesung können vorübergehend Vorkehrungen getroffen werden. Wenn die Verletzung oder die Krankheit eine dauerhafte Einschränkung zur Folge hat, kann in Erwägung gezogen werden, die Vorkehrungen und Arbeitsplatzanpassungen langfristig beizubehalten, wobei der Verlust an

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

 (Quelle)

einbezogen wird. 

Folgende Veränderungen am Arbeitsplatz sind beispielsweise denkbar:

  • Anpassungen des Arbeitsplatzes (z.B. Neueinstellung von Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit oder Verbesserung der Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs)
  • Flexiblere Arbeitszeiten (z.B. für Behandlungen oder Arztbesuche) 
  • Verringerte Arbeitsbelastung (z.B. Übertragen alternativer Aufgaben)

Elemente einer erfolgreichen Wiedereingliederung (Modul zum Personalwesen)

Beispiele für bewährte Vorgehensweisen