Altern und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Worker

2: Gesunde Arbeitsplätze für alle Altersgruppen

Altern und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Ein Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung

Sie haben ein Recht darauf, an einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu arbeiten, ohne aufgrund Ihres Alters, Geschlechts oder einer

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

diskriminiert zu werden (weitere Informationen): Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist in Österreich mit 1.01.1995 in Kraft getreten und hat die vorbeugende Philosophie der EU übernommen, dass der Arbeitgeber selber im ArbeitnehmerInnenschutz weitgehend aktiv werden muss; https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910). Ihr/Ihre Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen. 

Mit Jänner 2013 ist zusätzlich eine Novelle des ASchG in Kraft getreten. Es wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich betont.

Das bedeutet, dass einige altersbedingte Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten in die

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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einbezogen und durch Anpassungsmaßnahmen am Arbeitsplatz ausgeglichen werden müssen. 

Altern und

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

 (Quelle)

oder Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen

Angesichts der altersbedingten Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten müssen unter anderem folgende Gefahren speziell in Betracht gezogen werden:

  • Ergonomische Gefährdungen, z.B. sich wiederholende Bewegungen, manuelle Arbeit, ungünstige, unbequeme sowie statische Körperhaltungen
  • Schichtarbeit
  • Heiße, kalte oder laute Arbeitsumgebungen, Erschütterungen
  • Hoch gelegene Arbeitsplätze 

Erfahren Sie hier mehr über die

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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Anpassungen am Arbeitsplatz

Basierend auf den Ergebnissen der

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

 (Quelle)

muss der Arbeitsplatz eventuell angepasst werden, sodass die Anforderungen der Arbeit besser mit den sich verändernden Fähigkeiten und dem Gesundheitszustand übereinstimmen Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:§4. (1) sind Arbeitgeber verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 anzuwenden.“ 

Die Evaluierung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine Einheit aus:

  • Ermitteln von arbeitsbedingten (psychischen) Belastungen
  • Beurteilen und Bewerten
  • Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen (die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen wird empfohlen)
  • Dokumentieren (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente)
  • Wirksamkeit überprüfen und aktualisieren

Beispiele für mögliche Anpassungen:

  • Vorhandene Ausrüstung wird angepasst oder neue beschafft, um manuelle Arbeit, sich wiederholende Bewegungen, einen hohen Krafteinsatz oder ungünstige Körperhaltungen zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Es werden verstellbare Arbeitsplätze eingerichtet, die für alle Nutzer/Nutzerinnen aller Altersgruppen geeignet sind.
  • Die Aufgaben wechseln regelmäßig (Rotationsprinzip).
  • Routineaufgaben oder monotone Tätigkeiten werden automatisiert.
  • Das Schichtsystem wird geändert.
  • Die Beleuchtung wird angepasst.

Hier (Modul für Präventivfachkräfte) erfahren Sie mehr darüber, wie altersbedingte Veränderungen die funktionellen Fähigkeiten eines/einer Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin beeinflussen können und wie man damit am Arbeitsplatz umgehen kann.

Wie kann ich dazu beitragen, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu schaffen? (Nächster Abschnitt)