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Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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