ArbeitnehmerInnenschutz im Kontext einer alternden Belegschaft

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2: Gesunde Arbeitsplätze für alle Altersgruppen

ArbeitnehmerInnenschutz im Kontext einer alternden Belegschaft

Eine gesetzliche Verpflichtung

Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen haben eine gesetzliche Verpflichtung, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer /Arbeitnehmerinnen hinsichtlich aller arbeitsbezogenen Aspekte zu sorgen. Dazu gehört auch, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen zu untersuchen und die Arbeit an die jeweilige Person anzupassen.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen. 

Laut §6. (1) ASchG haben Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen auch bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation Rücksicht zu nehmen. Außerdem sind Arbeitgeber /Arbeitgeberinnen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gleichberechtigt zu behandeln. Diskriminierung aufgrund von Alter oder

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

ist verboten.

Um jedoch in der Praxis eine vollständige Gleichberechtigung sicherzustellen, sollte der Grundsatz der Gleichbehandlung Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen nicht davon abhalten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Nachteile auf Grund von Alter oder

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

zu verhindern oder auszugleichen. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. zur Förderung der Integration älterer Menschen oder Menschen mit

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

in die Arbeitswelt.

Einbeziehen von Alter und Diversifizierung in die  

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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ist ein Eckpfeiler eines effektiven ArbeitnehmerInnenschutzes. Bei der Durchführung von Bewertungen ist es wichtig, die Diversifizierung der Belegschaft in Betracht zu ziehen und speziell auf Arbeitnehmer /Arbeitnehmerinnen zu achten, die eventuell besonders gefährdet sind: junge und ältere Arbeitnehmende, Menschen mit Behinderungen und Frauen. 

Das Alter ist ein Aspekt der Diversität und es müssen bei der Evaluierung bestimmte Risikofaktoren im Zusammenhang mit Alter beachtet werden. Bei jungen Arbeitskräften kann z.B.  ein Mangel an Erfahrung einen Risikofaktor darstellen, während die Risiken bei älteren Arbeitnehmenden mit möglichen Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten zusammenhängen. 

Die Gesundheit und der körperliche Zustand von verschiedenen Personen unterscheiden sich stark und diese Unterschiede werden mit dem Alter stärker ausgeprägt. Deshalb dürfen nicht einfach Annahmen getroffen werden, die nur auf dem Alter basieren.

Folgende wichtige Punkte sollten im Zusammenhang mit bei der Beurteilung von Gefahren beachtet werden:

  • Arbeitsplatzevaluierungen müssen regelmäßig durchgeführt oder überprüft werden.
  • Die Aufgaben bestimmter Tätigkeitsbereiche müssen in Betracht gezogen werden.
  • Abhilfemaßnahmen sollten auf Fähigkeiten und objektiven Risiken und nicht nur auf dem Alter basieren.
  • Regelmäßige Gesundheitschecks anbieten, um Probleme zu identifizieren.

Weitere Informationen zur altersbezogenen Gefährdungsanalyse sind hier verfügbar.

Anpassen des Arbeitsplatzes

Basierend auf der Evaluierung müssen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen eventuell Anpassungen vornehmen, die zu den sich verändernden Fähigkeiten und dem Gesundheitszustand der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen passen. Die Maßnahmen sollten auf objektiven Risiken und den Fähigkeiten der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und nicht nur auf deren Alter beruhen. 

Beispiele für mögliche Anpassungen:

  • Die vorhandene Ausrüstung wird angepasst oder neue beschafft, um manuelle Arbeit, sich wiederholende Bewegungen, einen hohen Krafteinsatz oder ungünstige Körperhaltungen zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Es werden verstellbare Arbeitsstationen aufgestellt, die für Nutzer/Nutzerinnen aller Altersgruppen geeignet sind.
  • Aufgaben werden gewechselt.
  • Routineaufgaben oder monotone Tätigkeiten werden automatisiert.
  • Das Schichtsystem wird geändert.
  • Die Beleuchtung wird angepasst.

Die Anpassung des Arbeitsplatzes sollte ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess sein, der auf Gefahrenanalyse beruht und während des gesamten Arbeitslebens einer Person erfolgt. Eine gute Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation sind für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen aller Altersgruppen von Vorteil.

Beispiele für bewährte Vorgehensweisen

Hier (Modul für Experten/Expertinnen im ArbeitnehmerInnenschutz) erfahren Sie mehr über altersbedingte Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten, ihre möglichen Auswirkungen auf die Arbeit und darüber, wie  der ArbeitnehmerInnenschutz damit umgehen kann. 

Ganzheitliche Herangehensweise an den ArbeitnehmerInnenschutz 

Im Kontext einer alternden Belegschaft erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der verschiedene Faktoren in Betracht gezogen werden, welche die

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

 (Quelle)

einer Person beeinflussen. Das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

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stellt eine solche Herangehensweise dar. Erfahren Sie hier mehr über das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

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