ArbeitnehmerInnenschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft

OSH Professional

2: Gesunde Arbeitsplätze für alle Altersgruppen

ArbeitnehmerInnenschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft

Eine gesetzliche Verpflichtung

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist in Österreich mit 1.01.1995 in Kraft getreten und hat die vorbeugende Philosophie der EU übernommen, dass der Arbeitgeber selber im ArbeitnehmerInnenschutz weitgehend aktiv werden muss. Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen. Laut §6. (1) ASchG haben Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation Rücksicht zu nehmen.

Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen haben also eine gesetzliche Verpflichtung, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen hinsichtlich aller arbeitsbezogenen Aspekte zu sorgen. Dazu gehört auch, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmer zu untersuchen und die Arbeit an die jeweilige Person anzupassen.

Außerdem sind Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gleichberechtigt zu behandeln. Diskriminierung aufgrund von Alter oder

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

ist verboten.

Um jedoch in der Praxis eine vollständige Gleichberechtigung sicherzustellen, darf der Grundsatz der Gleichbehandlung Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen nicht davon abhalten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Nachteile durch Alter oder

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

zu verhindern oder auszugleichen. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. zur Förderung der Integration älterer Menschen oder von Menschen mit

Ein/e behinderte/r Arbeitnehmer/in ist ein Arbeitnehmer/in mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung schmälern können. Zu den behinderten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.  (Quelle)

in die Arbeitsumgebung. 

Einbeziehen von Alter und Diversifizierung in die

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

 (Quelle)

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und das Festlegen von Maßnahmen sind Eckpfeiler eines effektiven ArbeitnehmerInnenschutzes. Bei der Durchführung von Gefahrenanalysen ist es wichtig, die Diversität der Belegschaft in Betracht zu ziehen und speziell auf Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen zu achten, die eventuell besonders gefährdet sind: junge und ältere Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Menschen mit Behinderungen und Frauen. 

Alter ist ein Aspekt von Diversität und bei den Arbeitsplatzevaluierungen müssen bestimmte Risikofaktoren im Zusammenhang damit beachtet werden. Bei jungen Arbeitskräften kann z.B. ein Mangel an Erfahrung einen Risikofaktor darstellen, während die Risiken bei älteren Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit möglichen Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten zusammenhängen. 

Die Gesundheit und der körperliche Zustand von verschiedenen Personen unterscheiden sich stark und diese Unterschiede werden mit dem Alter stärker ausgeprägt. Deshalb dürfen nicht einfach Annahmen getroffen werden, die nur auf dem Alter basieren.

More about age-sensitive risk assessments can be found here.Weitere Informationen zur altersbezogenen Risikobewertung sind hier verfügbar.

Folgende wichtige Punkte sollten im Zusammenhang mit der

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

 (Quelle)

beachtet werden:
  • Bewertungen müssen regelmäßig durchgeführt oder überprüft werden.
  • Die Aufgaben bestimmter Tätigkeitsbereiche müssen in Betracht gezogen werden.
  • Abhilfemaßnahmen sollten auf Fähigkeiten und objektiven Risiken und nicht nur auf dem Alter basieren.
  • Es werden regelmäßige Gesundheitschecks angeboten, um Probleme zu identifizieren.

Im Fall älterer Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen müssen unter anderem folgende Gefahren speziell in Betracht gezogen werden:

  • Ergonomische Gefährdungen, z.B. sich wiederholende Bewegungen, manuelle Arbeit, ungünstige, unbequeme sowie statische Körperhaltungen
  • Schichtarbeit
  • Heiße, kalte oder laute Arbeitsumgebungen; Erschütterungen
  • Hoch gelegene Arbeitsplätze

Folgende Faktoren sollten bei älteren Frauen beachtet werden:

  • Menopause (mit Symptomen wie Müdigkeit, Schlafstörungen, Hitzewallungen)
  • Pflegeverantwortung für Angehörige (Kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitnehmerinnen betreffen, wird jedoch in der Praxis meist von Frauen übernommen. Mit steigendem Alter der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen werden häufiger Pflegeaufgaben übernommen, am häufigsten ist dies jedoch bei Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zwischen 50 und 64 Jahren der Fall.)

Psychosoziale Risiken sind jene Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung. der Arbeitsorganisation, der Arbeitsabläufe und des sozialen Umfeldes), welche potenziell körperliche oder psychische Schäden verursachen können. Probleme, wie arbeitsbedingter Stress, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, stehen in direktem Zusammenhang mit psychosozialen Risiken.  (Quelle)

(klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten):
  • Veraltete Fertigkeiten, mangelnde Weiterbildung
  • Altersdiskriminierung
  • Schlechte Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, z.B. aufgrund von Pflegetätigkeiten

Bei einer

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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ist folgendes wichtig: 
  • Arbeitnehmervertreter/-vertreterinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, einschließlich der älteren Arbeitnehmenden, sollten einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Sichtweisen berücksichtigt werden. 
  • Es ist sicherzustellen, dass Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Vollzeit, Teilzeit und mit flexiblen Arbeitszeiten bei der Bewertung in Betracht gezogen werden.
  • Arbeitsaufgaben sollten bei der Durchführung bewertet werden (keine ausschließliches Betrachten von Stellenbeschreibungen), um einen besseren Einblick in die tatsächlichen Verhaltensweisen sowie körperlichen und geistigen Belastungen des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin zu erhalten.
  • Es sollten Maßnahmen zur Risikoreduzierung ergriffen werden, die sich auf alle Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, auch auf ältere, auswirken.

Zusätzlich zur

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

 (Quelle)

kann ein Gesundheitsmonitoring nützliche Informationen liefern, da sie Lücken in den Steuerungsmaßnahmen am Arbeitsplatz aufdecken und dabei helfen kann, Risikofaktoren zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen. 

Anpassen des Arbeitsplatzes

Basierend auf der Risikobewertung müssen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen eventuell Anpassungen vornehmen, die zu den sich verändernden Fähigkeiten und dem Gesundheitszustand der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen passen. Die Maßnahmen sollten auf objektiven Risiken und den Fähigkeiten der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und nicht nur auf ihrem Alter beruhen. 

Beispiele für mögliche Anpassungen:

  • Vorhandene Ausrüstung wird angepasst oder neue beschafft, um manuelle Arbeit, sich wiederholende Bewegungen, einen hohen Krafteinsatz oder ungünstige Körperhaltungen zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Es werden verstellbare Arbeitsplätze eingerichtet, die für Nutzer/Nutzerinnen aller Altersgruppen geeignet sind.
  • Aufgaben werden durchgewechselt.
  • Routineaufgaben oder monotone Tätigkeiten werden automatisiert.
  • Das Schichtsystem wird geändert.
  • Die Beleuchtung wird angepasst.

Die Anpassung des Arbeitsplatzes sollte ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess sein, der auf der

Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegen von Maßnahmen ist ein wesentlicher Schritt im ArbeitnehmerInnenschutz. Mit ihr können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht.

Der /Die Arbeitgeber/Arbeitgeberin ist in Österreich laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit 1.01.1995 gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu evaluieren und die Arbeit bei Bedarf an die jeweilige Person anzupassen, wobei die sich verändernden individuellen Fähigkeiten in Betracht gezogen werden müssen.  

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beruht und während des gesamten Arbeitslebens einer Person erfolgt. Eine gute Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation sind für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen aller Altersgruppen von Vorteil.

Beispiele für bewährte Vorgehensweisen

Sie hier (nächster Abschnitt) erfahren Sie mehr über altersbedingte Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten, ihre möglichen Auswirkungen auf die Arbeit und darüber, wie der Arbeitnehmerinnenschutz damit umgehen kann. 

Ganzheitliche Herangehensweise an den ArbeitnehmerInnenschutz und das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

 (Quelle)

ArbeitnehmerInnenschutz im Zusammenhang mit einer alternden Belegschaft erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der verschiedene Faktoren in Betracht gezogen werden, welche die

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

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einer Person beeinflussen. Das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

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stellt eine solche Herangehensweise dar. Erfahren Sie hier mehr über das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch die Umgebung außerhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Führung. 

 (Quelle)

(nächster Abschnitt).