Was versteht man unter betrieblicher Gesundheitsförderung?

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3: Gesundheitsfördernde Arbeitsplätze

Was versteht man unter betrieblicher Gesundheitsförderung?

Das Europäische Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung (European Network for Workplace Health Promotion) hat die

Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst gemeinsame Bemühungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und der Gesellschaft zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen an der Arbeit. Erreicht werden kann dies durch eine Kombination aus folgenden Massnahmen: (1) Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsumfeldes, (2) Förderung einer aktiven Beteiligung und (3) Ermutigung zur persönlichen Entwicklung.  (Quelle)

als die gemeinsamen Bemühungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und der Gesellschaft zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen bei der Arbeit definiert. Dabei steht die Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsumfeldes im Vordergrund. Ausserdem wird Wert darauf gelegt, dass die Arbeitnehmenden die Arbeitsumgebung mitgestalten können und dass persönliche Fähigkeiten und die berufliche Entwicklung gefördert werden. 

Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat das Friendly Work Space Label entwickelt, um Unternehmen, die erfolgreich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umsetzen, zu fördern.

Im Allgemeinen geht es bei der betrieblichen Gesundheitsförderung um folgende Themen: 

  • Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Gesundheit 
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (soziales Netz, Familienversorgung, Bedingungen für Pendler)
  • Stress und psychisches Wohlbefinden
  • Lebensstil (Ernährung, körperliche Aktivität, Rauchen und Alkohol)

Die Rolle des Arbeitnehmerschutzexperten

Arbeitnehmerschutzexperten spielen bei der Umsetzung effektiver Aktionen für Gesundheit und Wohlbefinden eine entscheidende Rolle. Während dieser Prozesse ist es wichtig, eng mit dem Arbeitgeber und der Personalabteilung zusammenzuarbeiten.

Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung (nächster Abschnitt)