Warum ist es wichtig, sich mit der Wiedereingliederung zu befassen?
Aufgrund der Alterung der Arbeitnehmerschaft wird eine erfolgreiche Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Aktionen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Alterung nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. von Menschen mit Langzeiterkrankungen oder -verletzungen ein immer wichtigerer Teil des Ressourcen- und Personalmanagements. Erfahrene, geschätzte Mitarbeitende zu halten, bietet erhebliche Vorteile für das Unternehmen, auch wenn dies bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen entsprechend angepasst werden müssen. In der Schweiz lag 2012 das effektive Arbeitsaustrittsalter bei den Männern bei 66,1 Jahren und bei den Frauen bei 63,9 Jahren, wobei das gesetzliche Rentenalter bei den Männern bei 65 und bei den Frauen bei 64 Jahren liegt. Das Mindestalter für die Frühverrentung liegt bei 58 Jahren. 10 bis 17% der Arbeitsaustritte bei den 58 bis 65-Jährigen sind auf dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen. Es ist daher essenziell Massnahmen für die Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Aktionen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Alterung nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. ab 50 Jahren in den Fokus zu rücken um krankheitsbedingtes frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu minimieren.
Es muss eine eindeutige Wiedereingliederungsrichtlinie erarbeitet werden, die in die Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz, zu Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten und mit Behinderungen integriert ist. Solche Richtlinien können Folgendes umfassen:
- Die Rollen und Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Beteiligten
- Verfahren in Bezug auf die Kommunikation mit den Arbeitnehmenden
- Anpassungen des Arbeitsplatzes zur Erleichterung der Rückkehr der Mitarbeitenden
Basierend auf dieser Richtlinie sollten Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Arbeitnehmerschutzberater und Personalabteilung zusammen an der Planung und Umsetzung einer zeitnahen, realistischen und effektiven Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Aktionen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Alterung nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. arbeiten. Falls nötig und möglich, kann in komplexen Fällen ein in Sozialversicherungen spezialisierter Hierbei handelt es sich um einen Sozialversicherungsspezialisten der meist für die Kranken-, Unfalls- Invaliden-, oder Taggeldversicherung arbeitet. Er kann Kranke oder Verunfallte bei der Verwaltung ihrer gesundheitlichen, sozialen und versicherungstechnischen Situation spezifisch begleiten. beigezogen werden.
Frühzeitige Intervention
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz sollte, wenn möglich, schon in einer frühen Phase der medizinischen Behandlung (unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht) oder in Verbindung mit medizinischer oder beruflicher Rehabilitation ist ein Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen. in Betracht gezogen werden. Dies hängt von den Umständen des jeweiligen Mitarbeiters ab. Je länger die krankheitsbedingte Abwesenheit dauert, desto schwieriger ist es für Arbeitnehmende, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Aktionen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Alterung nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. . Eine Frühinterventionsmassnahme durch eine Mitteilung an die Die Invalidenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Die Invalidenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung. Ziel ist es, Menschen, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden sind, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Ist dies nicht möglich, hilft die Invalidenversicherung mittels Renten die Existenz zu sichern. ist ab 30tägiger Krankschreibung erwägbar. Diese Mitteilung kann namentlich vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
Wie kann man eine erfolgreiche Wiedereingliederung sicherstellen? (Nächster Abschnitt)