Sicherstellen einer erfolgreichen Wiedereingliederung

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4: Wiedereingliederung

Sicherstellen einer erfolgreichen Wiedereingliederung

Mithilfe folgender Massnahmen lässt sich eine zeitgerechte Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Krankheit oder Verletzung erleichtern: 

  • Entwicklung einer Richtlinie zur Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Aktionen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Alterung nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. : Arbeitgeber sollten eine Wiedereingliederungsrichtlinie erarbeiten, die in die Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz, zur Verwaltung von krankheitsbedingten Fehlzeiten und zu Behinderungen integriert ist. In der Richtlinie können z. B. Einzelheiten zu den Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen, Vorgehensweisen zur Kommunikation mit den Arbeitnehmenden sowie Massnahmen zur Arbeitsplatzanpassung festgelegt werden. 
  • Frühzeitiges Ergreifen von Massnahmen: Die Chancen für eine erfolgreiche Die Wiedereingliederung umfasst alle Verfahren und Aktionen, welche Personen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern sollen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Alterung nicht voll einsatz- oder leistungsfähig waren. stehen besser, wenn bereits zu Beginn der Abwesenheit Massnahmen ergriffen werden. Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, die Bedingungen so an die gesundheitlichen Probleme der Mitarbeitenden anzupassen, dass sie möglichst bald an den Arbeitsplatz zurückkehren können.
  • Individuelle Lösungen: Wiedereingliederungsmassnahmen sollten auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Mitarbeitenden zugeschnitten sein und nicht in Form von Standardverfahren angewandt werden. Verkürzte Arbeitszeiten, angepasste Arbeitsplätze und veränderte Anforderungen sollten jeweils darauf ausgerichtet sein, was für die Person zu schaffen ist.
  • Konzentration auf Fähigkeiten und nicht auf Einschränkungen: Die

    Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

    Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

    hat sich zwar eventuell verändert, es ist jedoch sinnvoller, sich auf die verbleibenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person zu konzentrieren und den Einsatzbereich darauf auszurichten.
  • Umfassende Massnahmen: Wiedereingliederungsmassnahmen sollten die Gesamtsituation berücksichtigen. Sämtliche Faktoren sollten in Betracht gezogen werden – von den Bedingungen am Arbeitsplatz bis hin zu sozialen und persönlichen Faktoren (z. B. notwendige Fahrten zu Behandlungen, Kooperationsbereitschaft der Arbeitskollegen usw.). Im Rahmen ihrer Leistungen kann die Die Invalidenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Die Invalidenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung. Ziel ist es, Menschen, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden sind, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Ist dies nicht möglich, hilft die Invalidenversicherung mittels Renten die Existenz zu sichern. Frühinterventionsmassnahmen einleiten. Diese können beispielsweise eine Anpassung des Arbeitsplatzes, Ausbildungsmassnahmen, die Suche einer geeigneten Arbeitsstelle (Vermittlung), berufliche Orientierung, Sozialberufliche Rehabilitation ist ein Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen. oder Beschäftigungsmassnahmen sein. Diese Massnahmen haben als Ziel den Betroffenen in der Arbeitswelt zu halten. Massnahmen beruflicher Neuorientierung sind nach dem 50. Lebensjahr seltener. In der Tat, stellen die über 50-Jährigen die Hälfte der Neurentner, gegenüber 19% der Personen mit Wiedereingliederungsmassnahmen dar.
  • Kommunikation und gemeinsames Ziel: In einen guten Wiedereingliederungsprozess sind mehrere Personen eingebunden: Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Personal- und Arbeitnehmerschutzberater, behandelnder Arzt, Sozialversicherung und Schulungseinrichtung. Die Beteiligten haben zwar unterschiedliche Verantwortlichkeiten innerhalb des Prozesses, müssen jedoch ein gemeinsames Ziel verfolgen – eine schnelle, effektive und nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Erfahren Sie mehr über die Arbeitsgestaltung im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses (Modul für Arbeitnehmerschutzexperten).

Beispiele für bewährte Vorgehensweisen