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Die persönliche Schutzausrüstung umfasst sämtliche Ausstattung, die Arbeitnehmer tragen (Kleidung, Helme, Brillen), um sich vor verschiedenen Gefahren zu schützen, die ihre Sicherheit und Gesundheit gefährden können, sowie alle Ergänzungen oder Zusatzgeräte, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Zu den Gefahren, vor denen die Schutzausrüstung bewahren soll, gehören physikalische und elektrische Gefahren, Gefahren durch Hitze, chemische Gefahren und Biogefährdung sowie Gefahren durch Feinstaub in der Luft. Persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden, wenn die Risiken nicht vermieden oder durch technische Formen des kollektiven Schutzes oder Verfahren der Arbeitsorganisation ausreichend reduziert werden können. (Quelle)

umfasst sämtliche Ausstattung, die Arbeitnehmer tragen (Kleidung, Helme, Brillen), um sich vor verschiedenen Gefahren zu schützen, die ihre Sicherheit und Gesundheit gefährden können, sowie alle Ergänzungen oder Zusatzgeräte, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Zu den Gefahren, vor denen die Schutzausrüstung bewahren soll, gehören physikalische und elektrische Gefahren, Gefahren durch Hitze, chemische Gefahren und Biogefährdung sowie Gefahren durch Feinstaub in der Luft. Persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden, wenn die Risiken nicht vermieden oder durch technische Formen des kollektiven Schutzes oder Verfahren der Arbeitsorganisation ausreichend reduziert werden können. (Quelle)