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Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich. Die EKAS kümmert sich in erster Line um die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. -Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).