Arbeitnehmerschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft

OSH Professional

2: Gesunde Arbeitsplätze für alle Altersgruppen

Arbeitnehmerschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft

Eine gesetzliche Verpflichtung

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verpflichtung, in Einklang mit dem Arbeitsgesetz (ArG), für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden hinsichtlich aller arbeitsbezogenen Aspekte zu sorgen. Dazu gehört auch, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmenden zu untersuchen und die Arbeit an die jeweilige Person anzupassen. Die Vorgaben sind in der Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes festgelegt.

Die Verfassung verpflichtet Arbeitgeber ausserdem die Gleichberechtigung zwischen ihren Arbeitnehmenden zu gewährleisten und verbietet Diskriminierung aufgrund von Alter oder

Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

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Um jedoch in der Praxis eine vollständige Gleichberechtigung sicherzustellen, hält der Grundsatz der Gleichbehandlung Arbeitgeber nicht davon ab, spezifische Massnahmen zu ergreifen, um Nachteile durch Alter oder

Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

zu verhindern oder auszugleichen. Dazu gehören Massnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. zur Förderung der Integration älterer Menschen oder von Menschen mit

Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

in die Arbeitsumgebung. Diese Massnahmen können durch die Invalidenversicherung übernommen werden. In Bezug auf ältere Arbeitnehmende wird die Die Invalidenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Die Invalidenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung. Ziel ist es, Menschen, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden sind, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Ist dies nicht möglich, hilft die Invalidenversicherung mittels Renten die Existenz zu sichern. zunächst frühzeitige (Anpassung der Stelle) und später berufliche Massnahmen (Stellenumbesetzung) vorschlagen.

Einbeziehen von Alter und Diversifizierung in Risikobewertungen

Die

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

ist der Eckpfeiler eines effektiven Arbeitnehmerschutzmanagements. Bei der Durchführung von Risikobewertungen ist es wichtig, die Diversifizierung der Belegschaft in Betracht zu ziehen und speziell auf Arbeitnehmende zu achten, die eventuell besonders gefährdet sind: junge (Verordnung 5 des Arbeitsgesetzes) und ältere Arbeitnehmende, Menschen mit Behinderungen und Frauen (Mutterschutzverordnung).

Das Alter ist ein Aspekt der Diversifizierung und bei Risikobewertungen müssen bestimmte Risikofaktoren im Zusammenhang damit beachtet werden. Bei jungen Arbeitskräften kann z. B. der Mangel an Erfahrung einen Risikofaktor darstellen, während die Risiken bei älteren Arbeitnehmenden mit möglichen Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten zusammenhängen.

Die Gesundheit und der körperliche Zustand von verschiedenen Personen unterscheiden sich stark und diese Unterschiede werden mit dem Alter stärker ausgeprägt. Deshalb dürfen nicht einfach Annahmen getroffen werden, die nur auf dem Alter basieren.

Folgende wichtige Punkte sollten im Zusammenhang mit der

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

beachtet werden:
  • Risikobewertungen müssen regelmässig durchgeführt oder überprüft werden.
  • Die Aufgaben bestimmter Tätigkeitsbereiche müssen in Betracht gezogen werden.
  • Abhilfemassnahmen sollten auf Fähigkeiten und objektiven Risiken und nicht nur auf dem Alter basieren.
  • Es werden regelmässige Gesundheitschecks angeboten, um Probleme zu identifizieren.

Weitere Informationen zur altersbezogenen

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

sind hier verfügbar. Diese Beurteilung ist durch die ASA-Richtlinie den Arbeitsärzten und anderen Spezialisten  der Arbeitssicherheit zugewiesen.

Im Fall älterer Arbeitnehmenden müssen unter anderem folgende Gefahren speziell in Betracht gezogen werden:

  • Ergonomische Gefährdungen, z. B. sich wiederholende Bewegungen, manuelle Arbeit, ungünstige, unbequeme sowie statische Körperhaltungen
  • Schichtarbeit
  • Heisse, kalte oder laute Arbeitsumgebungen; Erschütterungen
  • Hoch gelegene Arbeitsplätze

Folgende Faktoren sollten bei älteren Frauen beachtet werden:

  • Menopause (mit Symptomen wie Müdigkeit, Schlafstörungen, Hitzewallungen)
  • Pflegeverantwortung für Angehörige (Kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitnehmerinnen betreffen, wird jedoch in der Praxis meist von Frauen übernommen. Mit steigendem Alter der Arbeitnehmenden werden häufiger Pflegeaufgaben übernommen, am häufigsten ist dies jedoch bei Arbeitnehmenden zwischen 50 und 64 Jahren der Fall.)

Psychosoziale Risiken sind die Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung und der Organisation der Arbeit (und ihr sozialräumlicher Kontext), die potenziell körperliche oder geistige Schäden verursachen können. Probleme, wie arbeitsbedingter Stress, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, stehen in direktem Zusammenhang mit psychosozialen Risiken. (Quelle)

(klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten): 
  • Veraltete Fähigkeiten, mangelnde Weiterbildung
  • Altersdiskriminierung
  • Schlechte Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, z. B. aufgrund von Pflegetätigkeiten

Bei einer

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

ist Folgendes wichtig: 
  • Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmende, einschliesslich der älteren Arbeitnehmenden, sollten einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Sichtweisen berücksichtigt werden. 
  • Es ist sicherzustellen, dass Arbeitnehmende in Vollzeit, Teilzeit und mit flexiblen Arbeitszeiten bei der Bewertung in Betracht gezogen werden.
  • Arbeitsaufgaben sollten bei der Durchführung bewertet werden (keine ausschliessliches Betrachten von Stellenbezeichnungen), um einen besseren Einblick in die tatsächlichen Verhaltensweisen sowie körperlichen und geistigen Belastungen der Arbeitnehmenden zu erhalten.
  • Es sollten Massnahmen zur Risikoreduktion ergriffen werden, die sich auf alle Arbeitnehmenden, auch auf ältere, auswirken..

Zusätzlich zur

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

kann die Gesundheitsüberwachung nützliche Informationen liefern, da sie Lücken in den Steuerungsmassnahmen am Arbeitsplatz aufdecken und dabei helfen kann, Risikofaktoren zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen.

Anpassen des Arbeitsplatzes

Basierend auf der

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

müssen Arbeitgeber eventuell Anpassungen vornehmen, die zu den sich verändernden Fähigkeiten und dem Gesundheitszustand der Arbeitnehmenden passen. Die Massnahmen sollten auf objektiven Risiken und den Fähigkeiten der Arbeitnehmenden und nicht nur auf ihrem Alter beruhen. Eine partielle Finanzierung durch die Die Invalidenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Die Invalidenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung. Ziel ist es, Menschen, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden sind, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Ist dies nicht möglich, hilft die Invalidenversicherung mittels Renten die Existenz zu sichern. (IV) ist möglich, wenn der Arbeitnehmende durch ein Meldeformular für Früherfassung gemeldet worden ist und bereits Massnahmen ergriffen worden sind.

Beispiele für mögliche Anpassungen:

  • Vorhandene Einrichtung wird angepasst oder neue beschafft, um manuelle Arbeit, sich wiederholende Bewegungen, einen hohen Krafteinsatz oder ungünstige Körperhaltungen zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Es werden verstellbare Arbeitsstationen installiert, die für alle Nutzer aller Altersgruppen geeignet sind.
  • Arbeitsrotation wird eingeführt.
  • Routineaufgaben oder monotone Tätigkeiten werden automatisiert.
  • Das Schichtsystem wird überarbeitet.
  • Die Beleuchtung wird angepasst.

Die Anpassung des Arbeitsplatzes sollte ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess sein, der auf Risikobewertungen beruht und während des gesamten Arbeitslebens einer Person erfolgt. Eine gute Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation sind für Arbeitnehmende aller Altersgruppen von Vorteil.

Beispiele für bewährte Vorgehensweisen

Hier (nächster Abschnitt) erfahren Sie mehr über altersbedingte Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten, ihre möglichen Auswirkungen auf die Arbeit und darüber, wie das Arbeitnehmerschutzmanagement damit umgehen kann. 

Ganzheitliche Herangehensweise an den Arbeitnehmerschutz und Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

Das Arbeitnehmerschutzmanagement im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der verschiedene Faktoren in Betracht gezogen werden, welche die

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

einer Person beeinflussen. Das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

stellt eine solche Herangehensweise dar. Erfahren Sie hier mehr über das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

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