Arbeitnehmerschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft

Employer

2: Gesunde Arbeitsplätze für alle Altersgruppen

Arbeitnehmerschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft

Eine gesetzliche Verpflichtung

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verpflichtung, in Einklang mit dem Arbeitsgesetz (ArG), für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden hinsichtlich aller arbeitsbezogenen Aspekte zu sorgen. Dazu gehört auch, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmenden zu beurteilen und die Arbeit an die jeweilige Person anzupassen. Die Vorgaben sind in der Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes festgelegt.

Die Verfassung verpflichtet Arbeitgeber ausserdem die Gleichberechtigung zwischen ihren Arbeitnehmenden zu gewährleisten und verbietet Diskriminierung aufgrund von Alter oder

Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

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Auch wenn in der Umsetzung eine vollständige Gleichberechtigung sichergestellt werden muss, hält der Grundsatz der Gleichbehandlung den Arbeitgeber nicht davon ab, spezifische Massnahmen zu ergreifen, um Nachteile durch Alter oder

Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

zu verhindern oder auszugleichen. Dazu gehören Massnahmen zurSicherheit und zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. zur Förderung der Integration älterer Menschen oder von Menschen mit

Behinderte Arbeitnehmende sind Arbeitnehmende mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Zu den behinderten Arbeitnehmenden zählen auch Menschen mit chronischen, langwierigen oder fortschreitenden Erkrankungen.   (Quelle)

ins Arbeitsumfeld. Diese Massnahmen können durch die Invalidenversicherung (IV) übernommen werden. In Bezug auf ältere Arbeitnehmende wird die Die Invalidenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Die Invalidenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung. Ziel ist es, Menschen, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden sind, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Ist dies nicht möglich, hilft die Invalidenversicherung mittels Renten die Existenz zu sichern. (IV) zunächst frühzeitige Massnahmen (Anpassung der Stelle) und später berufliche Massnahmen (Stellenumbesetzung) vorschlagen.

Einbeziehen von Alter und Diversifizierung in Risikobewertungen

Die Risikobeurteilung ist der Eckpfeiler eines effektiven Arbeitnehmerschutzes. Bei der Durchführung von Risikobewertungen ist es wichtig, die Unterschiede in der Belegschaft in Betracht zu ziehen und speziell auf Arbeitnehmende zu achten, die eventuell besonders gefährdet sind: junge (Verordnung 5 des Arbeitsgesetzes) und ältere Arbeitnehmende, Menschen mit Behinderungen und Frauen (Mutterschutzverordnung).

Das Alter ist ein Aspekt der Unterschiede und bei Risikobewertungen müssen bestimmte Risikofaktoren im Zusammenhang damit beachtet werden. Bei jungen Arbeitskräften kann z. B. der Mangel an Erfahrung einen Risikofaktor darstellen, während die Risiken bei älteren Arbeitnehmenden mit möglichen Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten zusammenhängen.

Die Gesundheit und der körperliche Zustand von verschiedenen Personen unterscheiden sich stark und diese Unterschiede werden mit dem Alter stärker ausgeprägt. Deshalb dürfen nicht einfach Annahmen getroffen werden, die nur auf dem Alter basieren.

Folgende wichtige Punkte sollten im Zusammenhang mit der

Die Risikobewertung ist ein Schritt des Prozesses im -Risikomanagement des Arbeitnehmerschutzes. Damit können potenzielle Risiken und Gefahren, denen Arbeitnehmende möglicherweise ausgesetzt sind, identifiziert und notwendige Schutz- und Präventionsmassnahmen festgelegt werden. Es handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der den Unternehmen einen vorausschauenden Umgang mit Berufsrisiken ermöglicht. (Quelle)

beachtet werden:
  • Risikobewertungen müssen regelmässig durchgeführt oder überprüft werden.
  • Die Aufgaben bestimmter Tätigkeitsbereiche müssen in Betracht gezogen werden.
  • Abhilfemassnahmen sollten auf Fähigkeiten und objektiven Risiken und nicht nur auf dem Alter basieren.
  • Es werden regelmässige Gesundheitschecks angeboten, um Probleme zu identifizieren.

Weitere Informationen zur altersbezogenen Risikobeurteilung sind hier zu finden. Diese Beurteilung ist durch die ASA-Richtlinie den Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit zugewiesen.

Anpassen des Arbeitsplatzes

Basierend auf der Risikobeurteilung müssen Arbeitgeber eventuell Prozesse oder Arbeitsplätze anpassen, die zu den sich verändernden Fähigkeiten und dem Gesundheitszustand der Arbeitnehmenden passen. Die Massnahmen sollten auf objektiven Risiken und den Fähigkeiten der Arbeitnehmenden und nicht nur auf deren Alter beruhen. Eine partielle Finanzierung durch die Die Invalidenversicherung ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Die Invalidenversicherung ist eine obligatorische Sozialversicherung. Ziel ist es, Menschen, die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden sind, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Ist dies nicht möglich, hilft die Invalidenversicherung mittels Renten die Existenz zu sichern. (IV) ist möglich, wenn der Arbeitnehmende durch ein Meldeformular für Früherfassung gemeldet worden ist und bereits Massnahmen ergriffen worden sind.

Beispiele für mögliche Anpassungen:

  • Vorhandene Einrichtung wird angepasst oder neue beschafft, um manuelle Arbeit, sich wiederholende Bewegungen, einen hohen Krafteinsatz oder ungünstige Körperhaltungen zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Es werden verstellbare Arbeitsstationen installiert, die für alle Nutzer aller Altersgruppen geeignet sind.
  • Arbeitsrotation wird eingeführt.
  • Routineaufgaben oder monotone Tätigkeiten werden automatisiert.
  • Das Schichtsystem wird überarbeitet.
  • Die Beleuchtung wird angepasst.

Die Anpassung des Arbeitsplatzes sollte ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess sein, der auf Risikobewertungen beruht und während des gesamten Arbeitslebens einer Person erfolgt. Eine gute Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation sind für Arbeitnehmende aller Altersgruppen von Vorteil.

Beispiele für bewährte Vorgehensweisen 

Hier (Modul für Arbeitnehmerschutzexperten) erfahren Sie mehr über altersbedingte Veränderungen der funktionellen Fähigkeiten, ihre möglichen Auswirkungen auf die Arbeit und darüber, wie der Arbeitnehmerschutz damit umgehen kann.

Ganzheitliche Herangehensweise an den Arbeitnehmerschutz und Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

Das Arbeitnehmerschutz im Kontext einer alternden Arbeitnehmerschaft erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der verschiedene Faktoren in Betracht gezogen werden, welche die

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

einer Person beeinflussen. Das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

stellt eine solche Herangehensweise dar. Erfahrenmehr Sie hier mehr über das Konzept der

Unter Arbeitsfähigkeit versteht man das Gleichgewicht zwischen den Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.

Zu den persönlichen Ressourcen der jeweiligen Person auf der einen Seite und arbeitsbezogenen Faktoren auf der anderen. Auch das Umfeld ausserhalb der Arbeit hat einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Zu den persönlichen Ressourcen zählen folgende Aspekte: (1) Gesundheit und funktionelle Fähigkeiten, (2) Kompetenzen und Fertigkeiten, (3) Werte, Einstellung und Motivation. Die arbeitsbezogenen Faktoren setzen sich zusammen aus dem Arbeitsinhalt, dem Arbeitsumfeld, der Arbeitsorganisation und der Führung. (Quelle)

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